Stellenausschreibungen: UniversitätsassistentIn und PostDoc-AssistentIn, Institut für Angewandte Informatik, Arbeitsgruppe Semantische Systeme

02.03.2018

Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt schreibt gem. § 107 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 folgende Stellen zur Besetzung aus:

Universitätsassistentin / Universitätsassistent

an der Fakultät für Technische Wissenschaften, Institut für Angewandte Informatik, Arbeitsgruppe Semantische Systeme, im Beschäftigungsausmaß von 100 % (Uni-KV: B1). Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 2.794,60 brutto (14 x jährlich) und kann sich auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen. Voraussichtlicher Beginn des auf vier Jahre befristeten Angestelltenverhältnisses ist der 1. April 2018.

Der Aufgabenbereich umfasst:

  • Mitwirkung an Forschungs- und Lehrarbeiten der Arbeitsgruppe Semantische Systeme
  • Selbständiges wissenschaftliches Arbeiten mit dem Ziel einer Promotion innerhalb der Vertragslaufzeit
  • Engagierte Mitarbeit an administrativen und organisatorischen Aufgaben des Instituts
  • Mitwirkung an Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit des Instituts bzw. der Fakultät

Die Forschungsgruppe Semantische Systeme beschäftigt sich in Forschung und Lehre mit der Wissensrepräsentation in intelligenten Systemen. Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeitsgruppe liegt auf logikbasierten, deklarativen Sprachen. Das Spektrum der Forschungstätigkeiten reicht von der Entwicklung und formalen Analyse neuer und existierender deklarativer Sprachen über die Implementierung von Systemen, die solche Sprachen unterstützen, bis hin zu deren Anwendungen. Das Institut für Angewandte Informatik ist international in Wissenschaft und Industrie sehr gut vernetzt.

Voraussetzungen für die Einstellung:

  • Abgeschlossenes einschlägiges Master- oder Diplomstudium an einer in- oder ausländischen Hochschule
  • Fließende Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift oder Bereitschaft zu deren Aneignung innerhalb des ersten Anstellungsjahres

Der Nachweis für die Erfüllung aller Voraussetzungen für die Einstellung muss bis spätestens 31. März 2018 vorliegen.

Erwünscht sind:

  • Erste Kenntnisse und Erfahrungen in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:
    • Komplexität logikbasierter Sprachen
    • Regelbasierte Formalismen
    • Implementierung logikbasierter Systeme
    • Deduktive Datenbanksysteme
    • Semantic Web
    • Computerlinguistik
    • Mathematische Logik
  • Guter Studienerfolg
  • Erste einschlägige Publikation(en) (abgesehen von der Master- bzw. Diplomarbeit)
  • Fachspezifische Auslands- und Praxiserfahrungen
  • Soziale und kommunikative Kompetenz
  • Lehrerfahrung und didaktische Kompetenz

Diese Stelle dient der fachlichen und wissenschaftlichen Bildung von AbsolventInnen eines Master- bzw. Diplomstudiums mit dem Ziel des Abschlusses eines Doktorats-/Ph.D.-Studiums der Angewandten Informatik. Bewerbungen von Personen, die bereits über ein facheinschlägiges Doktorat bzw. einen facheinschlägigen Ph.D. verfügen, können daher nicht berücksichtigt werden.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen bis 14. März 2018 unter der Kennung 098H/18 an die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Dekanatekanzlei / Recruiting, ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular unter www.aau.at/obf zu richten.

 

PostDoc-Assistentin / PostDoc-Assistent ohne QV

an der Fakultät für Technische Wissenschaften, Institut für Angewandte Informatik, Arbeitsgruppe Semantische Systeme, im Beschäftigungsausmaß von 100 % (Uni-KV: B1 lit. b). Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 3.711,10 brutto (14 x jährlich) und kann sich durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrung erhöhen. Voraussichtlicher Beginn des auf sechs Jahre befristeten Anstellungsverhältnisses ist der 1. April 2018.

Der Aufgabenbereich umfasst:

  • selbständige Forschung (Vertiefung und Erweiterung der fachlichen und wissenschaftlichen Bildung in Richtung Habilitationsniveau)
  • Mitarbeit bei Forschungs- und Lehrvorhaben des Instituts bzw. der Fakultät
  • selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen
  • Prüfungstätigkeit (Mitwirkung und Abhaltung)
  • Betreuung von Studierenden
  • Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben und an Qualitätssicherungsmaßnahmen
  • Mitwirkung am Ausbau internationaler wissenschaftlicher Kontakte des Instituts bzw. der Fakultät
  • Mitwirkung an Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit des Instituts bzw. der Fakultät

Voraussetzungen für die Einstellung:

  • Abgeschlossenes einschlägiges Doktoratsstudium an einer in- oder ausländischen Hochschule
  • Fundierte Kenntnisse in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:
    • Komplexität logikbasierter Sprachen
    • Regelbasierte Formalismen
    • Deduktive Datenbanksysteme
    • Semantic Web
    • Computerlinguistik
    • Mathematische Logik
  • Fließende Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift oder Bereitschaft zu deren Aneignung innerhalb des ersten Anstellungsjahres

Der Nachweis für die Erfüllung aller Voraussetzungen für die Einstellung muss bis spätestens 14. März 2018 vorliegen.

Erwünscht sind:

  • Erste einschlägige Publikationen
  • Projekterfahrung
  • Nachweisliche didaktische Erfahrung
  • Fachspezifische Auslands- und Praxiserfahrungen
  • Soziale und kommunikative Kompetenz

Die Stelle wird ohne die Möglichkeit des Abschlusses einer Qualifizierungsvereinbarung ausgeschrieben.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlage bis spätestens 14. März 2018 unter der Kennung 099H/18 an die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Dekanatekanzlei / Recruiting, ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular unter www.aau.at/obf zu richten.

Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.