Stellenausschreibung: Assistent_in am Institut für Angewandte Synthesechemie der TU Wien

04.04.2019

Ausschreibung einer freien Stelle

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Eine Stelle für eine_n Assistent_in am Institut für Angewandte Synthesechemie

163-02, FG Polymerchemie und Technologie 163-02-1, voraussichtlich ab 1.5.2019 für die Dauer von 6 Jahren, Gehaltsgruppe B1, mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden. Das monatliche Mindestentgelt für diese Gehaltsgruppe beträgt derzeit € 3.803,90 brutto (14x jährlich).

Aufnahmebedingungen:

einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium der Fachrichtung (Technische) Chemie, Spezialisierung Makromolekulare Chemie

Sonstige Kenntnisse:

Eingehende Erfahrung im Bereich der Synthese und Charakterisierung von nieder- und hochmolekularen organischen Verbindungen (insbesondere der Modifizierung und Charakterisierung von Kohlenhydraten und Polysacchariden) ist unbedingt notwendig. Da die interdisziplinäre Forschungsarbeit an der Schnittstelle zur Medizin (Schwerpunkt Immunologie) angesiedelt ist, sind biomedizinische Kenntnisse von großem Vorteil. Gute Teamfähigkeit und hohe Kommunikationsfähigkeit sowie Befähigung und Bereitschaft zur Mitarbeit in der universitären Lehre werden vorausgesetzt. Aufgrund der Einbindung in die Lehre im Bachelorstudium Technische Chemie sind sehr gute Deutschkenntnisse Voraussetzung.

Bewerbung:

Bewerbungsfrist: bis 11.4.2019 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen richten Sie an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien.
Onlinebewerbungen an birgit.hahn@tuwien.ac.at

Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.