Stellenausschreibung: teilbeschäftigte/r Assistenten/in an der TU Wien

22.05.2019

Am Institut für Energietechnik und Thermodynamik der Technischen Universität Wien ist eine Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in zu besetzen

Am Institut für Energietechnik und Thermodynamik E302, Forschungsgruppe Industrielle Energiesysteme E302-01-2 der Technischen Universität Wien, ist voraussichtlich ab 01. Juli 2019  eine Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (30 Wochenstunden) auf die Dauer von 4 Jahren zu besetzen.

Aufnahmebedingungen:

abgeschlossenes Magister-, Diplom-, Masterstudium der Fachrichtung Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau, Technische Physik, Verfahrenstechnik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.

Sonstige Kenntnisse:

  • Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch auf Niveau B2
  • Sehr gute Kenntnisse im Bereich Energietechnik und den physikalischen Grundlagen der Thermodynamik mit besonderen Kenntnissen im Bereich Numerische Methoden, (Energie-) Modellbildung, Optimierung und Programmierung.
  • Erfahrung mit Matlab/GAMS von Vorteil.
  • Bereitschaft zur Erarbeitung einer Dissertation.
  • Bereitschaft in der Lehre und in laufenden Projekten mitzuwirken werden vorausgesetzt

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit 2.1484,40 Euro brutto (14x jährlich).Aufgrund tätigkeitsbezogener Vorerfahrungen kann sich das Entgelt erhöhen.

Bewerbung:

Bewerbungsfrist: bis 6.6.2019 (Datum des Poststempels), Bewerbungen senden Sie bitte an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien. Onlinebewerbungen an: rene.fuchs@tuwien.ac.at

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind, wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.