EU einigt sich auf Geschlechterquote in Vorstandsetagen

29.06.2022

Ab 2026 sind europäische Wirtschaftsunternehmen verpflichtet ihre Führungspositionen diverser zu besetzen. Darauf haben sich die Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament auf Grundlage eines Kommissionsvorschlages zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern aus dem Jahre 2012 geeinigt.

Einen Mangel an hochqualifizierten Frauen gibt es in Europa nicht – von allen derzeitigen Hochschulabsolvent:innen sind 60% Frauen. Dennoch sind Frauen in hochrangigen Positionen unterrepräsentiert, und Fortschritte sind oft viel diskutiert und schleppend. Männer haben als Mitglieder der nicht geschäftsführenden Leitungsorgane von Unternehmen weiterhin eine 2/3- Mehrheit inne, in den Führungs- und Kontrollorganen ist die Kluft zwischen Frauen und Männern noch größer.

EU-Mitgliedsstaaten können zwischen zwei Modellen entscheiden. Entweder müssen nach Beschluss 40% der nichtgeschäftsführenden Mitglieder von Aufsichtsräten in börsennotierten Unternehmen mit Frauen besetzt werden oder in Vorstand und Aufsichtsrat müssen konstant 33% Frauen vertreten sein.

Förderung der Gleichstellung mittels Richtlinie und folgenden Neuerungen:

  • Mindestens 40% der Aufsichtsratsposten ODER 33% der Vorstands- und Aufsichtsratssposten sollen an Frauen gehen. Mitgliedsstaaten müssen sicherstellen, dass dieses Ziel erreicht wird und transparente und geschlechtsneutrale Kriterien bei der Ernennung der Direktionen [NS1] verwenden.
  • Klare und transparente Verfahren für die Besetzung der Leitungsorgane mit objektiver Eignungsbeurteilung unabhängig von Geschlecht.
  • Bei gleicher Eignung eines Mannes und einer Frau müssen Unternehmen, die das Ziel der ausgewogenen Geschlechtervertretung noch nicht erreicht haben, die Position an das unterrepräsentierte Geschlecht vergeben.
  • Abgelehnte Bewerber:innen haben Anspruch auf Transparenz bei den Einstellungskriterien. Bei Verdacht einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts müssen Unternehmen nachweisen können, dass keine Vorgaben verletzt wurden.
  • Die Zielsetzung der ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in den Vorständen ist verpflichtend für alle Unternehmen.
  • Unternehmen, die das Ziel nicht erreichen, müssen dies den Mitgliedsstaaten mitteilen und anstehende oder bereits eingeleitete Maßnahmen präsentieren. Bei Missachtung der Richtlinien müssen wirksame Sanktionen verhängt werden.

Die Einigung muss noch förmlich von beiden Gesetzgebungsorganen gebilligt werden und tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Mitgliedsstaaten müssen innerhalb von 2 Jahren die Neuerungen in ein nationales Recht umsetzen

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