AK FrauenManagementReport 2023

03.07.2023

Der im März 2023 veröffentlichte Bericht der Arbeiterkammer "Frauen.Management.Report 2023" zeigt als umfassendste Erhebung für die österreichischen Unternehmen erneut, dass ohne verbindliche Zielvorgaben nur langsame Fortschritte zu verzeichnen sind. Beispielsweise waren 2023 nur 25,5 Prozent der Aufsichtsratsmandate in den umsatzstärksten 200 Unternehmen von Frauen besetzt, in den Geschäftsführungen waren 10,5 Prozent Frauen vertreten.

Die Zahlen sprechen für sich: Während laut den Daten des aktuellen FrauenManagementReports 2023 der Frauenanteil in jenen börsennotierten Unternehmen, die die gesetzliche Quote erfüllen müssen, 35 Prozent beträgt, liegen die nicht-quotenpflichtigen mit einem Anteil von 21,4 Prozent deutlich darunter.

„Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass die 2018 eingeführte gesetzliche Quote wirkt. Denn seitdem ist der Anteil um 36 Prozent gestiegen“, analysiert Simone Hudelist, Studienautorin und Betriebswirtin in der AK. Allerdings zeigt sich, dass die Dynamik abflacht. „In den Aufsichtsräten ist jetzt quasi der Quotendeckel drauf“.

Deutlich schlechter wird das Bild beim Blick in die Vorstandsetagen und Geschäftsführungen. In den börsennotierten Unternehmen Österreichs sind von insgesamt 212 Positionen nur 19 weiblich besetzt – was einer Quote von rund neun Prozent entspricht. „Damit hat Österreich in Europa fast die rote Laterne inne. Nur Luxemburg weist mit sechs Prozent einen noch geringeren Anteil auf“, sagen die AK Expert:innen.

Sie verweist auf das Beispiel Deutschland, wo seit August des Vorjahres eine gesetzliche Mindestbeteiligung von Frauen im Vorstand gilt: „In den vergleichbaren DAX-Unternehmen erreicht der Frauenanteil bereits knapp 22 Prozent.“ 

Umso mehr ist es laut AK Expertin Hudelist nun notwendig, dass Österreich die EU-Richtlinie – „zur Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen“ – entsprechend umsetzt: „Die Richtlinie bietet zwei Möglichkeiten: Entweder eine Quote von 40 Prozent im Aufsichtsrat oder einen Anteil von 33 Prozent sowohl im Aufsichtsrat als auch im Management. Wir plädieren dafür, dass die letztere Variante gewählt wird, damit endlich auch bei den Entscheidungsgremien Bewegung hineinkommt.“

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