Eine deutsche Studie zeigt: In Betrieben mit Gleichstellungsmaßnahmen ist die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern kleiner

11.09.2023

In den letzten Jahren hat sich die Diskussion rund um die Ungleichheit der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt, zunehmend auf die Rolle der Unternehmen und wie sie zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen können, konzentriert. Eine Studie aus Deutschland zeigt, dass die Einführung betrieblicher Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung mit einer Verringerung der Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern im Unternehmen einhergeht.

In Unternehmen mit Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung ist das geschlechtsspezifische Lohngefälle geringer als in Unternehmen ohne solche Maßnahmen. Der Anteil der Unternehmen, die solche Maßnahmen anbieten, ist von 2004 bis 2016 stark gestiegen. Konkret wurden Betriebe gefragt, ob folgende Maßnahmen angeboten werden:

  • betriebliche Kinderbetreuungsangebote 
  • Angebote an Beschäftigte, die wegen Elternzeit freigestellt sind 
  • gezielte Förderung des weiblichen Nachwuchses (gezielte Karriereplanung, Mentoringprogramme etc.)
  • andere Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen.

Jede zusätzliche Maßnahme verringert den geschlechtsspezifischen Lohnunterschied im Unternehmen weiter. Allerdings zeigt sich der Zusammenhang zwischen betrieblichen Gleichstellungsmaßnahmen und dem Gender Pay Gap nur in westdeutschen Betrieben. Der Zusammenhang ist außerdem in Betrieben mit Betriebsrät:innen oder Tarifverträgen größer.

Dadurch, dass Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter mit einem geringeren Verdienstgefälle im Unternehmen verbunden sind, könnte eine öffentliche Unterstützung dieser freiwilligen Unternehmensmaßnahmen empfohlen werden. So könnte die immer noch bestehende Ungleichheit zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt verringert werden.

Collischon, Matthias & Florian Zimmermann (2023): Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern: In Betrieben mit Gleichstellungsmaßnahmen ist die Verdienstlücke kleiner. (IAB-Kurzbericht 17/2023), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2316

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